Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung - hier: Förderung und Qualifizierung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 22.12.2020 |
Bei der diesjährig letzten Skype-Konferenz mit der BA in Chemnitz am 17.12.2020 wurde von unserem Verband dieses Mal auch die Notwendigkeit der Klärung hinsichtlich der alternativen Durchführung von Maßnahmen angesprochen. Es ging vor allem darum die Prozesse noch einmal zu beschreiben und mögliche Vereinfachungen zu vereinbaren. Änderungen bzw. Vereinfachungen gibt es allein bei Vergabemaßnahmen. Die Aussagen der BA „... dass nunmehr vollständige Transparenz vorhanden ist und eine einheitliche Herangehensweise umgesetzt wird.“ können wir soweit bestätigen. Es wird von der BA in Chemnitz dennoch angeboten, sich bei weiteren Unklarheiten direkt zu melden.
Die aktuellen Hinweise zur Umsetzung von Gutschein- und Vergabemaßnahmen in der Corona-Pandemie wurden uns zur Verfügung gestellt und werden Ihnen hier zur Kenntnis gegeben.
Zuletzt geändert am: 22.12.2020 um 13:17
Zurück zur ÜbersichtExpertenrunde des UV Sachsen zum Thema „Aktuelles aus dem Arbeitsrecht“
Referentin Dr. Iris Henkel, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Petersen Hardraht Pruggmayer
Zugangsdaten nach Anmeldung bis zum 18. Mai 2020 unter info@uv-sachsen.org .